Sanierung Stadtdeich Pretzsch (Elbe):

Eingriffs-Ausgleichsgutachten,
FFH-Verträglichkeitsstudie
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Kompensationsmaßnahmen: Ausführungsplanung und Bauüberwachung
Ökologische Bauüberwachung

Zeitraum:

2014 – 2017

Auftraggeber:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstr. 59
06886 Lutherstadt Wittenberg

Projektinhalt:

Das Projektgebiet umfasst rund 900 m Elbdeich entlang des Schlossparkes Pretzsch (Elbe) mit der angrenzenden Elbaue (insgesamt 17,5 ha, ohne Flächen der Kompensationsmaßnahmen). Es enthält neben dem Elbdeich den angrenzenden denkmalgeschützten Schlosspark, das Schloss selbst sowie die wasserseitig angrenzenden Elbwiesen mit Auenkolken und Gehölzen. Die Elbaue ist als FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ und als LSG geschützt, die Grenze verläuft auf der Deichkrone. Im Projektgebiet war zudem mit dem Vorkommen besonders geschützter Arten (Biber, Fischotter, Fledermäuse, europäische Vogelarten, Amphibien, Eremit) zu rechnen.
Die Stadt Pretzsch liegt an einer Engstelle der Überflutungsaue der Elbe. Da das Hochwasserabflussprofil daher nicht weiter eingeengt werden darf, wurden Fällungen von Bäumen im Schlosspark unvermeidlich. Zudem ragt der Deich weiter in das Vorland hinein und greift dabei auch in das angrenzende FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ ein. Die dadurch ausgelösten Konflikte mit Natur und Landschaft wurden im Sinne der Eingriffs-Ausgleichsregelung in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt. Darüber hinaus war die FFH- Verträglichkeit des Vorhabens zu untersuchen. Da das Vorkommen von besonders geschützten Fledermäusen, Vögeln und holzbewohnenden Insekten im Baumbestand des Schlossparks sowie Lurchen, Kriechtieren und Libellen im betroffenen Deichvorland zu erwarten war, wurden diese erfasst und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Als Ergebnis der Erfassungen und der Konfliktermittlung ergaben sich:

  • Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich Zerstörung geschützter Biotope,
  • Erhebliche Eingriffe in FFH-Lebensraumtypen,
  • Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Arten (Fledermäuse, Amphibien, Eremit) und
  • Störungen der Niststätten europäischer Vogelarten (Saatkrähe, Mäusebussard).

Diese Konflikte wurden durch entsprechende Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gelöst. Diese umfassten insbesondere:

  • Festlegung zeitlicher Beschränkungen für die Baudurchführung (u. a. Horstschutz),
  • Fachliche Kontrolle einer aktuellen Fledermausbesiedlung im Zuge von Entnahme bzw. Rückschnitt von Gehölzbestand,
  • Anbringen von Fledermauskästen als Ersatz für verlorengegangene Quartierhöhlen.
  • Sicherung von Habitatbäumen des Eremiten (Osmoderma eremita) durch Anpassung der Bautechnologie und der Bauwerksgestalt,
  • Versetzen eines vom Eremiten (Osmoderma eremita) besiedelten Baumes, der nicht an Ort und Stelle erhalten werden konnte,
  • Anlage eines neuen Stillgewässers in der Elbaue als Ersatz für einen überschütteten Auenkolk (Amphibienlaichgewässer),
  • Entsiegelung eines ehemaligen Melkstandes in der Elbaue und die Bepflanzung der Fläche mit Gehölzen sowie die Pflanzung weiterer Bäume als Kompensation für die Fällungen im Schlosspark,
  • Extensivierung einer Wiese für die Zeit bis zur Entwicklung des neuen Deichrasens zu einem FFH-LRT (6510).

Die Darstellung der Inhalte des landschaftspflegerischer Begleitplans, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erfolgte als Bestandteil der Genehmigungsunterlagen. Raumbezogene Inhalte wurden aus der Verschneidung von technischer Planung und den Kartierungsgrenzen ermittelt und in einem Geoinformationssystem (GIS) bearbeitet.
Für die Kompensationsmaßnahmen wurden die Unterlagen für die Ausführung erstellt und der Auftraggeber bei Vergabe und Durchführung einschließlich der Bauleitung unterstützt. Die Durchführung der Baumaßnahmen am Deich selbst wurde im Rahmen einer Ökologischen Bauüberwachung begleitet. Hier waren insbesondere Fragen des Artenschutzes zu klären (Horstschutzzonen, Amphibienlaichgewässer, Habitatbäume von Eremit und Fledermausarten) und die Einhaltung der daraus abgeleiteten Schonzeiten und Restriktionsflächen im Bauablauf zu überwachen.

Besonderheiten:

Enge räumliche Verschränkung von Naturschutz, Artenschutz, FFH-Gebiet und Denkmalschutz bei geringen Freiräumen in der technischen Ausgestaltung des Bauwerks. Die Bearbeitung erfolgte in Kooperation mit dem Büro Öko & Plan Landschaftsplanung Dr. Simon (Plossig) (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) und Sven Hilgenhof (Fledermausexperte).

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